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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der NTV NewTec Vision GmbH nachträglich NTV genannt.

1. Allgemeines

Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden Vertragsbestandteil.

2. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt für unsere Warenlieferungen wie auch für Ihre Kaufpreiszahlungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, der Geschäftssitz der NTV in Würenlos.

3. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto inkl. MwSt. und inkl. SWICO + SUISA Gebühren (Hardware Entsorgungsgebühr / Urheberrechtsvergütung auf CD/DVD-Rohlingen) zuzüglich Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die NTV behält sich jedoch eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerung (z.B. Lohn- und Materialkosten) vor.

4. Lieferungen

Lieferungen werden von der NTV so schnell wie möglich ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Streiks, Zollstop, usw.) berechtigen die NTV zum Lieferungsaufschub, allenfals zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Unterlagen / Offerten

An allen Unterlagen behält sich die NTV das alleinige Eigentums und Urheberrecht vor. Solche Unterlagen werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Zustimmung der NTV weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der NTV sofort auf Verlangen zurückzustellen. Zuwiderhandlung verpflichtet den Käufer zu vollem Schadenersatz und berechtigt die NTV zum Vertragsrücktritt.

6. Zahlung

Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug ist die NTV berechtigt, dem Besteller Verzugszinsen von 12 % p.A. zu belasten.

Lieferungen an Privatpersonen werden nur gegen Vorauskasse (Check, Bank oder Postüberweisung) ausgeführt.

Schulen, öffentliche & staatliche Institutionen, Banken und Versicherungen werden gegen Rechnung beliefert.

Die NTV behält sich das Recht vor, Lieferungen auch bei bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung auszuführen, besonders dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, die Kreditlimite überschritten ist oder wenn vom Kunden die Zahlungen unregelmässig bzw. unpünktlich erfolgen.

7. Eigentumsvorbehalt/Rücktritt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum und wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, sind wir nach Aussprechung der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware.

8. Haftung für Mängel und Schadenersatz

Offene und versteckte Mängel müssen innert 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt.

9. Design und technische Daten

Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, welche die Funktion und Qualität eines Artikels verbessern, behalten wir uns vor. Alle technischen Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind nur in dessen Rahmen verbindlich.

10. Garantie

Für NTV Desktop/Barebones und Tower Personal Computer gilt eine Garantie von 12 Monaten für nachweisbare Material- und Fabrikationsfehler. Für Produkte anderer Hersteller gelten deren Garantiebedingungen.

11. Ausschluss der Garantie

Nicht unter die Garantie fallen die Diagnose und das Beheben von Störungen und Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder Dritte (z.B. nicht autorisierte Werkstätten) herbeigeführt wurden, durch höhere Gewalt (z.B. äussere Einflüsse, Überschwemmung. Feuer, Blitzschlag o.ä.) entstanden sind, durch nachträglich eingebaute Optionen (Ram, Modemkarten, Grafikkarten, Festplatten, Diskettenlaufwerke, Scannerkarten, Sound-/Videokarten, CD-Rom-Laufwerke, usw.) die nicht durch die NTV installiert wurden. Diese gilt auch für nachträglich installierte Software, Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile.

12. Konkurrenz mit Geschäftsbedingungen Dritter

Differieren die Geschäftsbedingungen bei Besteller zu denjenigen der NTV, so gelten ausschliesslich diejenigen der NTV.

Die mit uns abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist Baden.

© NTV NewTec Vision GmbH     3. Januar 2005